Sitzung: 13.06.2017 BAU/002/2017
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9
Beschluss:
Eine Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen ist unter Berücksichtigung der nicht gesicherten Erschließung nicht möglich. Sofern seitens des Bauwilligen eine Widmungszustimmungserklärung der Grundstückseigentümer der Flur-Nr. 315/0 Gemarkung Haag i. OB oder eine dingliche Sicherung vorgelegt wird, kann das Bauleitplanverfahren weitergeführt werden.