Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bauausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes vom 06.09.2017 vorbehaltlich der Beseitigung der erkennbaren Mängel und der erforderlichen Ergänzungen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Anpassung, Vervollständigung und weiterer Abstimmung des Entwurfes des Bebauungsplanes „ehemaliges Fischergelände“ das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten.

 

Des Weiteren beschließt der Bauausschuss, dass die Planung noch einmal dreidimensional dargestellt werden soll, vor allem in Hinblick auf eine eventuell notwendige zweite Schallschutzmauer.