Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Anwesend: 17

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich die gemeinsame Betätigung mit dem Landkreis und weiteren Landkreiskommunen im Bereich der Energieversorgung, insbesondere der Energieerzeugung und -vermarktung sowie der Wärmeversorgung und die hierfür erforderliche Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft in der Rechtsform des gemeinsamen Kommunalunternehmens. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte einzuleiten, insbesondere das hierfür erforderliche Vertragswerk (v.a. Gesellschaftsverträge / Satzungen sowie Konsortialverträge) zu erstellen und hierfür erforderliche Beratungsleistungen - sofern sie die Beratungsleistung des Landkreises übersteigen sollten - in Anspruch zu nehmen. Einer Kostenbeteiligung bis zu 5 €/Einwohner wird grundsätzlich zugestimmt.