Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seit dem 01.01.2023 keine Altersteilzeitverhältnisse auf der Grundlage des TV FlexAZ vereinbart werden können.

 

Er beschließt, auch künftig Altersteilzeitverhältnisse auf der Grundlage des AltTZG vom 23.07.1996 in seiner jeweils geltenden Fassung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes einzelvertraglich zu vereinbaren.