Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Möglichkeit, Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung aufgrund des Beschlusses durch den KAV Bayern vom 15.06.2023 zu gewähren, zur Kenntnis.

 

Der Marktgemeinderat beschließt in jederzeit widerruflicher Weise unter den Voraussetzungen des KAV-RS A5/2023 einen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren.

 

Der Zuschuss wird in Höhe von bis zu 15% des zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelten Entgelts festgelegt soweit er durch die eingesparten Arbeitgeberanteile an Sozialversicherungsbeiträgen gedeckt ist bzw. entsprechend geringer.