Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt, den TOP zu vertagen. Die Verwaltung wird Tauschoptionen mit dem
Grundstückseigentümer besprechen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt, den TOP zu vertagen. Die Verwaltung wird Tauschoptionen mit dem
Grundstückseigentümer besprechen.