Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Grundstück Fl.Nr. 970/0 Gemarkung Winden an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anschließen zu lassen.

 

Der Grundstücksanschluss wird in dem öffentlichen, nicht ausgebauten Feld- und Waldweg (Huberweg) über eine Strecke von ca. 120 Metern bis zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an Schacht ST05 verlegt. In der abzuschließenden Sondervereinbarung wird ausdrücklich darauf abgestellt, dass es sich bei dem Anschluss bis zum Schacht ST05 um einen Privatkanal handelt.
Dem Entwurf der vorliegenden Sondervereinbarung wird zugestimmt.
Die Kosten für die Herstellung und den Unterhalt des Kanals hat die Grundstückseigentümerin zu tragen.