Sitzung: 09.03.2021 MGR/003/2021
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Fördersummen für den Heizungstausch in Altbauten und eine Neuherstellung in Neubauten in unterschiedlicher Höhe festzusetzen. Umweltfreundliche Heizungen in Altbauten werden mit 1.500 €, solche Heizungen in Neubauten mit 500 € gefördert.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein 0 Anwesend 20
Die Förderung wird
unter der Voraussetzung einer Beratung in der Energiesprechstunde im Rathaus
gewährt.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein 0 Anwesend 20
Das Förderprogramm
wird vorerst befristet bis zum 31.12.2024.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein 0 Anwesend 20
Zu Ziff. 1 des
Entwurfs wird beschlossen, dass alle Gebäude im Altbestand und Neubauten ohne die
Einschränkung „überwiegend zu Wohnzwecken“ gefördert werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 1 Anwesend 20
Zu Ziff. 2 b des
Entwurfs wird die weitere Option „die Einbindung einer heizungsunterstützenden
Solarenergieanlage“ beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 1 Anwesend 20
Die Installation von
einer Solarenergieanlage alleine ist nicht förderfähig.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 Nein 2 Anwesend 20
Der Marktgemeinderat
beschließt, die vorstehenden Beschlüsse in den Entwurf einfließen zu lassen.
Diese Fassung soll dann erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 1 Anwesend 20