Sitzung: 09.02.2021 MGR/001/2021
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, als zeitliche Orientierung für die Erstattung des Statusberichts nach § 11 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung sollen die Monate April, Juli und November dienen. Der Bürgermeisterin steht es frei, von dieser zeitlichen Orientierung abzuweichen.
Abstimmungsergebnis: Ja 15
Nein 5 Anwesend 20
Der Statusbericht beinhaltet den planerischen und baulichen
Fortschritt, sowie Budgetabweichungen aller geplanten und laufenden
Investitionen und Baumaßnahmen über 50.000 € aus dem Investitionsprogramm.
Abstimmungsergebnis: Ja 11
Nein 9 Anwesend 20
Im Statusbericht wird bis zur Fertigstellung über den planerischen und bauliche Fortschritts der Sanierung der Sporthalle und des Hallenbads mit Außenanlagen berichtet. Es ist stets eine aktualisierte Aufstellung der Baukosten beizufügen
Abstimmungsergebnis: Ja 12
Nein 8 Anwesend 20