Sitzung: 15.12.2020 MGR/013/2020
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Zugangsvoraussetzungen für das Vergabeverfahren unter Ziff. I. Buchst. a) der Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum im Gebiet des Marktes Haag i. OB vom 06.02.2018 (Ansiedlungsmodell) an die Entwicklung von Durchschnittswerten anzupassen.
Die Einkommensgrenzen als Zugangsvoraussetzungen für das Vergabeverfahren unter Ziff. I. Buchst. a) werden mit Wirkung vom 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:
- 47.000 € bei Alleinstehenden
- 94.000 € bei Paaren oder Familien
- 8.000 € Kinderfreibetrag.
Ziff. I. Buchst. a) des Ansiedlungsmodells erhält folgende Fassung:
„I.
Antragsberechtigung
Einen Antrag dürfen nur Personen stellen, die die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
a)
Bei Paaren oder einer Familie darf die
Einkommensgrenze von 94.000 € zuzüglich der Kinderfreibeträge in Höhe von 8.000
€ im Durchschnitt in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragsstellung nicht
überschritten worden sein. Dabei wird auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im
Sinne von § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) des Antragstellers,
seines künftig im Gebäude wohnenden Partners sowie aller übrigen volljährigen
und nicht gegenüber Antragsteller oder Partner unterhaltsberechtigten künftigen
Bewohner abgestellt.
Bei Alleinstehenden ist die Hälfte dieses Betrages, also 47.000 € (ggf.
zuzüglich von Kinderfreibeträgen) maßgeblich.
…“
Frau Bürgermeisterin
Schätz informiert, dass das Ansiedlungsmodel beschlussgemäß angepasst und
veröffentlicht wird.