Sitzung: 24.11.2020 BAU/008/2020
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Der Bebauungsplan
„Oberndorf Ost – Teil B“ wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Es wird
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen
abgegeben werden können. Die Auslegungsfrist wird verkürzt.