Sitzung: 09.06.2020 MGR/006/2020
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den
vorliegenden Entwurf in folgenden Punkten zu ändern.
§ 4 Abs. 2 – Umgang mit
Sitzungsunterlagen
Frau Bürgermeisterin Schätz weist
darauf hin, dass so gut wie keine Unterlagen offenkundig sind. Offenkundig sind
nur Informationen, die jeder kennen kann. Sie trägt ihr Unverständnis darüber
vor, wenn der Gemeinderat seinen Genehmigungsvorbehalt bei der Verwendung der
Unterlagen entfallen lassen soll.
Herrn Breitreiner geht es bei der
öffentlichen Nutzung von Unterlagen um eine öffentliche Meinungsbildung, für
die es erforderlich ist, diese auch bereits vor der jeweiligen Sitzung
handhaben zu können.
Herr Maier hält es für gefährlich, wenn
Unterlagen zur nicht mehr objektiven Meinungsbildung genutzt werden.
Herr Högenauer möchte unterscheiden
zwischen einer Verwendung der Unterlagen vor und nach der Sitzung. Wobei eine
Veröffentlichung vor der Sitzung ggf. problematisch sei. Im Anschluss daran
sollte die Verwendung jedoch möglich sein.
Herr Barlag meint, wenn der Gemeinderat
etwas öffentlich beschlossen hat, dass es doch dann möglich sein muss, dies
weiterzugeben. Dagegen hat er Bedenken, wenn
Unterlagen vor der Beschlussfassung
öffentlich verwendet werden.
Herr Breitreiner teilt mit, dass der
Antrag so modifiziert werden soll, insoweit die öffentliche Verwendung der
überlassenen Unterlagen nur nach einer Sitzung zulässig werden soll. Dabei geht
es insbesondere um kommunale Vorhaben.
Herr Dr. Haas sieht eine mögliche
Urheberrechtsproblematik. Man muss ggf. das Einverständnis von Urhebern als
Voraussetzung für die Veröffentlichung einholen.
Der Marktgemeinderat beschließt, § 4
Abs. 2 der Geschäftsordnung so zu fassen, wie im Entwurf der Verwaltung
vorgeschlagen wird.
Abstimmungsergebnis: Ja
12 Nein 7 Anwesend 19
Abstimmungsvermerk:
Herr Jäger war bei der Beschlussfassung
vorübergehend abwesend.
§ 6 – Bildung von Ausschüssen,
Verfahren
Der Marktgemeinderat beschließt, § 6
der Geschäftsordnung so zu fassen, wie im Entwurf der Verwaltung vorgeschlagen
wird.
Abstimmungsergebnis: Ja
19 Nein 0 Anwesend 19
Abstimmungsvermerk:
Herr Jäger war bei der Beschlussfassung
vorübergehend abwesend.
§ 11 Abs. 2 – Berichterstattung über
die Umsetzung von Beschlüssen
Herr Dr. Grabmeyer erläutert seinen
Antrag.
Frau Bürgermeisterin Schätz schlägt
vor, diese Informationen nur auf bedeutende
Vorhaben zu beziehen und ohne Festlegung von fixierten Zeitpunkten drei
Mal im Jahr vorzunehmen.
Herr Dr. Haas möchte auf der Homepage
der Gemeinde eine Tabelle mit Beschlüssen veröffentlichen. Dabei sollte
gekennzeichnet werden, was umgesetzt, was in Arbeit und was noch nicht
umgesetzt wurde.
Herr Bauer erkennt ein Bedürfnis, über
wichtige Projekte zu informieren, aber dies nicht inflationär zu handhaben.
Herr Breitreiner meint, dass der Status
der Projekte per fortzuschreibender Excel-Liste dem Gemeinderat kommuniziert
werden könnte.
Herr Hederer möchte eine Übersicht über
Beschlüsse und deren Entwicklung sehen.
Herr Maier fordert Berichte über
Beschlüsse, die nicht umgesetzt werden konnten.
Der Marktgemeinderat beschließt, § 11
Abs. 2 insoweit zu ergänzen, dass die erste Bürgermeisterin dreimal im Jahr
über alle nicht umgesetzten Beschlüsse einen Statusbericht abgibt sowie über
die Vorhaben der Prioritätenliste berichtet.
Abstimmungsergebnis: Ja
17 Nein 3 Anwesend 20
§ 12 Abs. 2 - Bewirtschaftungsbefugnis
Herr Maier hat die Empfehlung des
Bayerischen Gemeindetags nach Einwohnerzahlen berechnet. Eine
Bewirtschaftungsbefugnis von 18.000 € wäre ein Rückschritt. Haag soll schneller
werden, dazu benötige man Spielräume, sonst können auch Entscheidungen mit
geringer Bedeutung nur im Gemeinderat getroffen werden.
Der Marktgemeinderat beschließt, den
finanziellen Spielraum der ersten Bürgermeisterin um 100 % (auf 24.000 €) zu
erhöhen.
Abstimmungsergebnis: Ja
8 Nein 12 Anwesend 20
Der Marktgemeinderat beschließt, den
finanziellen Spielraum der ersten Bürgermeisterin um 50 % (auf 18.000 €) zu
erhöhen.
Abstimmungsergebnis: Ja
15 Nein 5 Anwesend 20
§ 23 Abs. 1 und 2 - elektronische
Ladung
Herr Barlag äußert sich zu einem
Wechsel zu einer ausschließlichen elektronischen Ladung skeptisch.
Der Marktgemeinderat beschließt, § 23
Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung so zu fassen, wie im Entwurf der Verwaltung
vorgeschlagen wird.
Abstimmungsergebnis: Ja
14 Nein 5 Anwesend 19
Abstimmungsvermerk:
Herr Eberharter war bei der
Beschlussfassung vorübergehend abwesend.
Geschäftsordnungsbeschluss:
Auf Antrag von Herrn Dr. Grabmeyer
beschließt der Marktgemeinderat, die Sitzung bis um 23.00 Uhr fortzusetzen (§
21 Abs. 2 GeschO).
Abstimmungsergebnis: Ja
18 Nein 2 Anwesend 20
§ 23 Abs. 3 – der Tagesordnung
beizufügende Unterlagen
Die Fraktion der GRÜNEN beantragt, in §
23 Abs. 3 festzulegen, dass der Tagesordnung bis eine Woche vor der Sitzung weitere Unterlagen insbesondere
Beschlussvorlagen beigefügt und nur
in dringenden Fällen nachgereicht werden, soweit Gesichtspunkte der
Vertraulichkeit …..
Frau Bürgermeisterin Schätz weist auf
die Konsequenzen eines Vorziehens der Vorlagentermine hin. Das bedeutet einen
Systemwechsel dergestalt, dass Unterlagen, die von Dritten beizubringen sind,
wie Ingenieurbüros, Antragstellern usw., früher wie bisher, spätestens jedoch
vor der Einladung, der Verwaltung vorliegen müssen.
Herr
Breitreiner möchte die gewohnte Flexibilität nicht aufgeben, sondern ggf. vorab
nur Teile der Unterlagen bereitstellen lassen.
Der
Marktgemeinderat beschließt, § 23 Abs. 3 so zu fassen, wie von der Fraktion der
GRÜNEN beantragt wurde.
Abstimmungsergebnis: Ja
18 Nein 2 Anwesend 20
§ 25 Abs. 1 – Vorlage der
Sitzungsniederschriften
Die CSU-Fraktion beantragt zur Vorlage
der Sitzungsniederschriften folgende Festlegung zu treffen:
“Entwürfe der Niederschriften über öffentliche Gemeinderatssitzungen sind … mit
der Einladung zur nächsten Sitzung zu versenden … und über die Genehmigung dann
in einem Tagesordnungspunkt zu entscheiden.
Entwürfe der Niederschriften über nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen gehen
bei der nächsten nichtöffentlichen Sitzung in Umlauf mit der Frage nach
etwaigen Einwendungen am Ende der Sitzung.“
Der Marktgemeinderat beschließt, § 25
Abs. 1 so zu fassen, wie von der CSU-Fraktion beantragt wurde.
Abstimmungsergebnis: Ja
9 Nein 11 Anwesend 20
Die Fraktion der GRÜNEN beantragt, § 32
Abs. 4 (thematisch richtig in „ 25 Abs. 1) zu ergänzen:
„Die Niederschrift ist in der nächsten Gemeinderatssitzung, spätestens in
der übernächsten Gemeinderatssitzung zur Genehmigung vorzulegen. Ist dies nicht
möglich, so ist dies zu begründen.“
Der Marktgemeinderat beschließt, § 25
Abs. 1 so zu ergänzen, wie von der Fraktion der GRÜNEN beantragt wurde.
Abstimmungsergebnis: Ja
19 Nein 1 Anwesend 20
§ 33 Abs. 6 - Veröffentlichung der
Niederschriften über öffentliche Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde:
Die Fraktion der GRÜNEN beantragt, dass
Niederschriften über öffentliche Sitzungen sind außerdem zeitnah auf der
Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.
In etwa ebenso beantragt die
CSU-Fraktion „Die genehmigte Sitzungsniederschrift
über öffentliche Gemeinderatssitzungen ist dauerhaft auf der Internetseite der
Gemeinde zu veröffentlichen.“
Die
Verwaltung rät von einer ungeprüften Veröffentlichung der Niederschriften unter
Hinweis auf die durch den bayerischen Gemeindetag und des Landesbeauftragten
für Datenschutz empfohlene Zurückhaltung ab. Vertretbar schiene unter
Zurückstellung von Bedenken, die Veröffentlichung nur des Mindestinhalts der
Niederschriften nach Art. 54 Abs. 1 GO.
Herr Dr. Grabmeyer empfiehlt, mit
anderen Gemeinden zu sprechen und zu erheben, wie diese das Thema praktizieren.
Geschäftsordnungsbeschluss:
Unter Hinweis auf die Uhrzeit nach
23.00 Uhr beschließt der Marktgemeinderat, die Beratung und Beschlussfassung zu
dem TOP „Geschäftsordnung“ noch zu beenden.
Abstimmungsergebnis: Ja
17 Nein 3 Anwesend 20
Herr Barlag trägt die Bedenken des
Landesbeauftragten für Datenschutz vor.
Herr Dr. Haas erklärt, dass es gilt,
das öffentliche Interesse zu befriedigen. Ein Kompromiss sollte gefunden
werden.
Der Marktgemeinderat beschließt, die vollständigen
Niederschriften über die öffentlichen Teile der Sitzungen auf der Homepage der
Gemeinde zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: Ja
10 Nein 10 Anwesend 20
Der Marktgemeinderat beschließt, überarbeitete
und ggf. in Teilen geschwärzte Niederschriften über die öffentlichen Teile
der Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: Ja
3 Nein 17 Anwesend 20
Der Marktgemeinderat beschließt, den Mindestinhalt
nach Art. 54 Abs. 1 GO der Niederschriften über die öffentlichen Teile der
Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: Ja
14 Nein 6 Anwesend 20
§ 19 – Streamen öffentlicher Sitzung im
Internet
Die CSU-Fraktion beantragt, öffentliche
Sitzungen sind über die Internetseite der Gemeinde übers Internet zu
übertragen.
Frau Bürgermeisterin Schätz weist
darauf hin, dass ein solches Vorhaben seine Grenzen an den
Persönlichkeitsrechten der Betroffenen habe. Jeder der abgebildet wird, müsste
dazu sein Einverständnis abgeben. Dies scheitere bereits an der ablehnenden Haltung
einiger Gemeinderatsmitglieder.
Der Marktgemeinderat beschließt,
öffentliche Sitzungen über die Internetseite der Gemeinde übers Internet zu
übertragen.
Abstimmungsergebnis: Ja
8 Nein 12 Anwesend 20
§ 12 Abs. 2 Nr. 5 – Erklärungen zu
Grundstücksangelegenheiten
Die CSU-Fraktion beantragt, „Die
eingefügte Ziffer 5 „In Grundstücksangelegenheiten unabhängig von einer
Wertgrenze die Bewilligung und Löschung von Rechten an Grundstücken und
Zustimmungserklärungen zu solchen Erklärungen Dritter, Rangregelungserklärungen
und Pfandfreigaben, Erklärungen zum Vollzug von Vermessungen,
Messungsanerkennungen und Auflassungen, Anträge auf Grundbucheintragungen,
Teilungs- und Vereinigungsanträge für Grundstücke, Zustimmung zur Aufteilung
von Wohnungseigentum.“ wird nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen.
Insbesondere die Passage mit „Bewilligung und Löschung von Rechten an
Grundstücken“ sollte sich der Gemeinderat vorbehalten.“
Es wird vorgeschlagen, die Formulierung
der Verwaltung beizubehalten und die besonders strittige Passage „Bewilligung
und Löschung von Rechten an Grundstücken und
Zustimmungserklärungen zu solchen Erklärungen Dritter“ entfallen zu lassen.
Der Marktgemeinderat beschließt, § 12
Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung so zu fassen, wie im Entwurf der Verwaltung
vorgeschlagen wird, mit Ausnahme der
Passage mit “Bewilligung und Löschung
von Rechten an Grundstücken und
Zustimmungserklärungen zu solchen Erklärungen Dritter“, die entfallen soll.
Abstimmungsergebnis: Ja
17 Nein 3 Anwesend 20
§ 31 bzw. § 25 – Ergänzung um eine
Bürgerfragestunde
Die CSU-Fraktion beantragt § 31 wie
folgt zu ergänzen:
„Die Vorsitzende hat nach der öffentlichen Sitzung den anwesenden Bürgern
Gelegenheit zu geben, Anfragen an den Gemeinderat zu richten (max. 15 Minuten).
Eine Abstimmung erfolgt nicht.“
Frau Bürgermeisterin Schätz schlägt
vor, die Bürgerfragen vor der Sitzung abzuhalten und die Ansprechpartner um die
„erste Bürgermeisterin“ zu ergänzen.
Der Marktgemeinderat beschließt § 31
wie folgt zu ergänzen:
„Die Vorsitzende hat nach der
öffentlichen Sitzung den anwesenden Bürgern Gelegenheit zu geben, Anfragen an
den Gemeinderat und die erste Bürgermeisterin zu richten (max. 15 Minuten).
Eine Abstimmung erfolgt nicht.“
Abstimmungsergebnis: Ja
5 Nein 15 Anwesend 20
Der Marktgemeinderat beschließt § 25
wie folgt zu ergänzen:
„Die Vorsitzende hat vor der
öffentlichen Sitzung den anwesenden Bürgern Gelegenheit zu geben, Anfragen an
den Gemeinderat und die erste Bürgermeisterin zu richten (max. 15 Minuten).
Eine Abstimmung erfolgt nicht.“
Abstimmungsergebnis: Ja
13 Nein 7 Anwesend 20
Der Marktgemeinderat beschließt den
vorliegenden Entwurf einer Geschäftsordnung 2020 bis 2026 unter
Berücksichtigung der vorstehend beschlossenen Änderungen als Geschäftsordnung
für die Wahlzeit 2020 bis 2026. Bis zum Inkrafttreten der beschlossenen
Geschäftsordnung bleibt die bisherige Geschäftsordnung der vorausgegangenen
Wahlzeit in Kraft.
Die Geschäftsordnung liegt dem
Beschluss in der Anlage bei und wird zu dessen Bestandteil erklärt.
Abstimmungsergebnis: Ja
17 Nein 3 Anwesend 20