Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf in folgenden Punkten zu ändern.

 

§ 4 Abs. 2 – Umgang mit Sitzungsunterlagen

Frau Bürgermeisterin Schätz weist darauf hin, dass so gut wie keine Unterlagen offenkundig sind. Offenkundig sind nur Informationen, die jeder kennen kann. Sie trägt ihr Unverständnis darüber vor, wenn der Gemeinderat seinen Genehmigungsvorbehalt bei der Verwendung der Unterlagen entfallen lassen soll.

Herrn Breitreiner geht es bei der öffentlichen Nutzung von Unterlagen um eine öffentliche Meinungsbildung, für die es erforderlich ist, diese auch bereits vor der jeweiligen Sitzung handhaben zu können.

Herr Maier hält es für gefährlich, wenn Unterlagen zur nicht mehr objektiven Meinungsbildung genutzt werden.

Herr Högenauer möchte unterscheiden zwischen einer Verwendung der Unterlagen vor und nach der Sitzung. Wobei eine Veröffentlichung vor der Sitzung ggf. problematisch sei. Im Anschluss daran sollte die Verwendung jedoch möglich sein.

Herr Barlag meint, wenn der Gemeinderat etwas öffentlich beschlossen hat, dass es doch dann möglich sein muss, dies weiterzugeben. Dagegen hat er Bedenken, wenn

Unterlagen vor der Beschlussfassung öffentlich verwendet werden.

Herr Breitreiner teilt mit, dass der Antrag so modifiziert werden soll, insoweit die öffentliche Verwendung der überlassenen Unterlagen nur nach einer Sitzung zulässig werden soll. Dabei geht es insbesondere um kommunale Vorhaben.

Herr Dr. Haas sieht eine mögliche Urheberrechtsproblematik. Man muss ggf. das Einverständnis von Urhebern als Voraussetzung für die Veröffentlichung einholen.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung so zu fassen, wie im Entwurf der Verwaltung vorgeschlagen wird.

Abstimmungsergebnis:       Ja 12  Nein 7  Anwesend 19

Abstimmungsvermerk:

Herr Jäger war bei der Beschlussfassung vorübergehend abwesend.

 

 

§ 6 – Bildung von Ausschüssen, Verfahren

Der Marktgemeinderat beschließt, § 6 der Geschäftsordnung so zu fassen, wie im Entwurf der Verwaltung vorgeschlagen wird.

Abstimmungsergebnis:       Ja 19  Nein 0  Anwesend 19

Abstimmungsvermerk:

Herr Jäger war bei der Beschlussfassung vorübergehend abwesend.

 

 

§ 11 Abs. 2 – Berichterstattung über die Umsetzung von Beschlüssen

Herr Dr. Grabmeyer erläutert seinen Antrag.

Frau Bürgermeisterin Schätz schlägt vor, diese Informationen nur auf bedeutende  Vorhaben zu beziehen und ohne Festlegung von fixierten Zeitpunkten drei Mal im Jahr vorzunehmen.

Herr Dr. Haas möchte auf der Homepage der Gemeinde eine Tabelle mit Beschlüssen veröffentlichen. Dabei sollte gekennzeichnet werden, was umgesetzt, was in Arbeit und was noch nicht umgesetzt wurde.

Herr Bauer erkennt ein Bedürfnis, über wichtige Projekte zu informieren, aber dies nicht inflationär zu handhaben.

Herr Breitreiner meint, dass der Status der Projekte per fortzuschreibender Excel-Liste dem Gemeinderat kommuniziert werden könnte.

Herr Hederer möchte eine Übersicht über Beschlüsse und deren Entwicklung sehen.

Herr Maier fordert Berichte über Beschlüsse, die nicht umgesetzt werden konnten.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, § 11 Abs. 2 insoweit zu ergänzen, dass die erste Bürgermeisterin dreimal im Jahr über alle nicht umgesetzten Beschlüsse einen Statusbericht abgibt sowie über die Vorhaben der Prioritätenliste berichtet.

Abstimmungsergebnis:       Ja 17  Nein 3  Anwesend 20

 

 

§ 12 Abs. 2 - Bewirtschaftungsbefugnis

Herr Maier hat die Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags nach Einwohnerzahlen berechnet. Eine Bewirtschaftungsbefugnis von 18.000 € wäre ein Rückschritt. Haag soll schneller werden, dazu benötige man Spielräume, sonst können auch Entscheidungen mit geringer Bedeutung nur im Gemeinderat getroffen werden.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, den finanziellen Spielraum der ersten Bürgermeisterin um 100 % (auf 24.000 €) zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:       Ja 8  Nein 12  Anwesend 20

 

Der Marktgemeinderat beschließt, den finanziellen Spielraum der ersten Bürgermeisterin um 50 % (auf 18.000 €) zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:       Ja 15  Nein 5  Anwesend 20

 

 

§ 23 Abs. 1 und 2 - elektronische Ladung

Herr Barlag äußert sich zu einem Wechsel zu einer ausschließlichen elektronischen Ladung skeptisch.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, § 23 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung so zu fassen, wie im Entwurf der Verwaltung vorgeschlagen wird.

Abstimmungsergebnis:       Ja 14  Nein 5  Anwesend 19

Abstimmungsvermerk:

Herr Eberharter war bei der Beschlussfassung vorübergehend abwesend.

 

Geschäftsordnungsbeschluss:

Auf Antrag von Herrn Dr. Grabmeyer beschließt der Marktgemeinderat, die Sitzung bis um 23.00 Uhr fortzusetzen (§ 21 Abs. 2 GeschO).

Abstimmungsergebnis:       Ja 18  Nein 2  Anwesend 20

 

 

§ 23 Abs. 3 – der Tagesordnung beizufügende Unterlagen

Die Fraktion der GRÜNEN beantragt, in § 23 Abs. 3 festzulegen, dass der Tagesordnung bis eine Woche vor der Sitzung weitere Unterlagen insbesondere Beschlussvorlagen beigefügt und nur in dringenden Fällen nachgereicht werden, soweit Gesichtspunkte der Vertraulichkeit …..

 

Frau Bürgermeisterin Schätz weist auf die Konsequenzen eines Vorziehens der Vorlagentermine hin. Das bedeutet einen Systemwechsel dergestalt, dass Unterlagen, die von Dritten beizubringen sind, wie Ingenieurbüros, Antragstellern usw., früher wie bisher, spätestens jedoch vor der Einladung, der Verwaltung vorliegen müssen.

Herr Breitreiner möchte die gewohnte Flexibilität nicht aufgeben, sondern ggf. vorab nur Teile der Unterlagen bereitstellen lassen.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, § 23 Abs. 3 so zu fassen, wie von der Fraktion der GRÜNEN beantragt wurde.

Abstimmungsergebnis:       Ja 18  Nein 2  Anwesend 20

 

 

§ 25 Abs. 1 – Vorlage der Sitzungsniederschriften

Die CSU-Fraktion beantragt zur Vorlage der Sitzungsniederschriften folgende Festlegung zu treffen:
“Entwürfe der Niederschriften über öffentliche Gemeinderatssitzungen sind … mit der Einladung zur nächsten Sitzung zu versenden … und über die Genehmigung dann in einem Tagesordnungspunkt zu entscheiden.
Entwürfe der Niederschriften über nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen gehen bei der nächsten nichtöffentlichen Sitzung in Umlauf mit der Frage nach etwaigen Einwendungen am Ende der Sitzung.“

 

Der Marktgemeinderat beschließt, § 25 Abs. 1 so zu fassen, wie von der CSU-Fraktion beantragt wurde.

Abstimmungsergebnis:       Ja 9  Nein 11  Anwesend 20

 

Die Fraktion der GRÜNEN beantragt, § 32 Abs. 4 (thematisch richtig in „ 25 Abs. 1) zu ergänzen:

Die Niederschrift ist in der nächsten Gemeinderatssitzung, spätestens in der übernächsten Gemeinderatssitzung zur Genehmigung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, so ist dies zu begründen.“

 

Der Marktgemeinderat beschließt, § 25 Abs. 1 so zu ergänzen, wie von der Fraktion der GRÜNEN beantragt wurde.

Abstimmungsergebnis:       Ja 19  Nein 1  Anwesend 20

 

 

§ 33 Abs. 6 - Veröffentlichung der Niederschriften über öffentliche Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde:

Die Fraktion der GRÜNEN beantragt, dass Niederschriften über öffentliche Sitzungen sind außerdem zeitnah auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

In etwa ebenso beantragt die CSU-Fraktion „Die genehmigte Sitzungsniederschrift über öffentliche Gemeinderatssitzungen ist dauerhaft auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.“

 

Die Verwaltung rät von einer ungeprüften Veröffentlichung der Niederschriften unter Hinweis auf die durch den bayerischen Gemeindetag und des Landesbeauftragten für Datenschutz empfohlene Zurückhaltung ab. Vertretbar schiene unter Zurückstellung von Bedenken, die Veröffentlichung nur des Mindestinhalts der Niederschriften nach Art. 54 Abs. 1 GO.

 

Herr Dr. Grabmeyer empfiehlt, mit anderen Gemeinden zu sprechen und zu erheben, wie diese das Thema praktizieren.

 

Geschäftsordnungsbeschluss:

Unter Hinweis auf die Uhrzeit nach 23.00 Uhr beschließt der Marktgemeinderat, die Beratung und Beschlussfassung zu dem TOP „Geschäftsordnung“ noch zu beenden.

Abstimmungsergebnis:       Ja 17  Nein 3  Anwesend 20

 

Herr Barlag trägt die Bedenken des Landesbeauftragten für Datenschutz vor.

Herr Dr. Haas erklärt, dass es gilt, das öffentliche Interesse zu befriedigen. Ein Kompromiss sollte gefunden werden.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die vollständigen Niederschriften über die öffentlichen Teile der Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:       Ja 10  Nein 10  Anwesend 20

 

Der Marktgemeinderat beschließt, überarbeitete und ggf. in Teilen geschwärzte Niederschriften über die öffentlichen Teile der Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:       Ja 3  Nein 17  Anwesend 20

 

Der Marktgemeinderat beschließt, den Mindestinhalt nach Art. 54 Abs. 1 GO der Niederschriften über die öffentlichen Teile der Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:       Ja 14  Nein 6  Anwesend 20

 

 

§ 19 – Streamen öffentlicher Sitzung im Internet

Die CSU-Fraktion beantragt, öffentliche Sitzungen sind über die Internetseite der Gemeinde übers Internet zu übertragen.

Frau Bürgermeisterin Schätz weist darauf hin, dass ein solches Vorhaben seine Grenzen an den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen habe. Jeder der abgebildet wird, müsste dazu sein Einverständnis abgeben. Dies scheitere bereits an der ablehnenden Haltung einiger Gemeinderatsmitglieder.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, öffentliche Sitzungen über die Internetseite der Gemeinde übers Internet zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:       Ja 8  Nein 12  Anwesend 20

 

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 5 – Erklärungen zu Grundstücksangelegenheiten

Die CSU-Fraktion beantragt, „Die eingefügte Ziffer 5 „In Grundstücksangelegenheiten unabhängig von einer Wertgrenze die Bewilligung und Löschung von Rechten an Grundstücken und Zustimmungserklärungen zu solchen Erklärungen Dritter, Rangregelungserklärungen und Pfandfreigaben, Erklärungen zum Vollzug von Vermessungen, Messungsanerkennungen und Auflassungen, Anträge auf Grundbucheintragungen, Teilungs- und Vereinigungsanträge für Grundstücke, Zustimmung zur Aufteilung von Wohnungseigentum.“ wird nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen. Insbesondere die Passage mit „Bewilligung und Löschung von Rechten an Grundstücken“ sollte sich der Gemeinderat vorbehalten.“

 

Es wird vorgeschlagen, die Formulierung der Verwaltung beizubehalten und die besonders strittige Passage „Bewilligung und Löschung von Rechten an Grundstücken und Zustimmungserklärungen zu solchen Erklärungen Dritter“ entfallen zu lassen.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, § 12 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung so zu fassen, wie im Entwurf der Verwaltung vorgeschlagen wird, mit Ausnahme der

Passage mit “Bewilligung und Löschung von Rechten an Grundstücken und Zustimmungserklärungen zu solchen Erklärungen Dritter“, die entfallen soll.

Abstimmungsergebnis:       Ja 17  Nein 3  Anwesend 20

 

 

§ 31 bzw. § 25 – Ergänzung um eine Bürgerfragestunde

Die CSU-Fraktion beantragt § 31 wie folgt zu ergänzen:
„Die Vorsitzende hat nach der öffentlichen Sitzung den anwesenden Bürgern Gelegenheit zu geben, Anfragen an den Gemeinderat zu richten (max. 15 Minuten). Eine Abstimmung erfolgt nicht.“

Frau Bürgermeisterin Schätz schlägt vor, die Bürgerfragen vor der Sitzung abzuhalten und die Ansprechpartner um die „erste Bürgermeisterin“ zu ergänzen.

 

Der Marktgemeinderat beschließt § 31 wie folgt zu ergänzen:

„Die Vorsitzende hat nach der öffentlichen Sitzung den anwesenden Bürgern Gelegenheit zu geben, Anfragen an den Gemeinderat und die erste Bürgermeisterin zu richten (max. 15 Minuten). Eine Abstimmung erfolgt nicht.“

Abstimmungsergebnis:       Ja 5  Nein 15  Anwesend 20

 

Der Marktgemeinderat beschließt § 25 wie folgt zu ergänzen:

„Die Vorsitzende hat vor der öffentlichen Sitzung den anwesenden Bürgern Gelegenheit zu geben, Anfragen an den Gemeinderat und die erste Bürgermeisterin zu richten (max. 15 Minuten). Eine Abstimmung erfolgt nicht.“

Abstimmungsergebnis:       Ja 13  Nein 7  Anwesend 20

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf einer Geschäftsordnung 2020 bis 2026 unter Berücksichtigung der vorstehend beschlossenen Änderungen als Geschäftsordnung für die Wahlzeit 2020 bis 2026. Bis zum Inkrafttreten der beschlossenen Geschäftsordnung bleibt die bisherige Geschäftsordnung der vorausgegangenen Wahlzeit in Kraft.

 

Die Geschäftsordnung liegt dem Beschluss in der Anlage bei und wird zu dessen Bestandteil erklärt.

Abstimmungsergebnis:       Ja 17  Nein 3  Anwesend 20