Sitzung: 12.05.2020 MGR/005/2020
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 21, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die erste Bürgermeisterin, Frau Schätz, gem. § 2 Abs. 3 AVPStG zur Standesbeamtin zu bestellen. Der Aufgabenbereich als Standesbeamtin wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Abstimmungsvermerke:
Erste
Bürgermeisterin Frau Schätz hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher
Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.