Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 21, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die erste Bürgermeisterin, Frau Schätz, gem. § 2 Abs. 3 AVPStG zur Standesbeamtin zu bestellen. Der Aufgabenbereich als Standesbeamtin wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.


 

Abstimmungsvermerke:

Erste Bürgermeisterin Frau Schätz hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.