Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt,

·         in § 3 Abs. 2 GVFR-S die Höhe des Sitzungsgeldes weiterhin auf 20 € festzulegen

  • in § 3 Abs. 3 GVFR-S die Höhe der Entschädigungssätze
    • für Selbständige auf 16 € festzulegen
    • für den beruflichen oder häuslichen Bereich auf 11 festzulegen

 

·         in § 3 Abs. 5 GVFR-S die Höhe des Sitzungsgeldes für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss auf 15 €/Stunde festzulegen.

Abstimmungsergebnis:                   Ja 21  Nein 0  Anwesend 21

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlüsse den vorliegenden Entwurf als Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Satzungsentwurf wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und liegt in der Anlage bei.

 

Abstimmungsergebnis:                   Ja 21  Nein 0  Anwesend 21