Sitzung: 12.05.2020 MGR/005/2020
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt,
·
in § 3 Abs. 2 GVFR-S die Höhe des Sitzungsgeldes
weiterhin auf 20 € festzulegen
- in § 3 Abs. 3 GVFR-S die Höhe der Entschädigungssätze
- für Selbständige auf 16 € festzulegen
- für den beruflichen oder häuslichen Bereich auf 11 festzulegen
·
in § 3 Abs. 5 GVFR-S die Höhe des Sitzungsgeldes
für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss auf 15 €/Stunde festzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ja 21 Nein 0
Anwesend 21
Der Marktgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der
vorstehenden Beschlüsse den vorliegenden Entwurf als Satzung zur Regelung von
Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Satzungsentwurf wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und liegt in
der Anlage bei.
Abstimmungsergebnis: Ja 21 Nein 0
Anwesend 21