Sitzung: 27.08.2019 BAU/008/2019
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Änderungen sind einzuarbeiten. Die Träger öffentlicher Belange
werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt. Es wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden
können.