Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Bestattungs- und Friedhofssatzung des Marktes Haag i. OB vom 13.04.2016 zu ändern.

 

Es wird beschlossen, den Anträgen der Betriebe Hangl und Hierl statt zu geben und den § 22 Abs. 9 wie folgt zu fassen:

„(9) Bei Urnenerdgräbern sind liegende und stehende Grabplatten mit einer max. Ansichtsgröße von 30 cm x 40 cm zulässig. Stehende Grabplatten und Gedenksteine dürfen nicht höher als 30 cm über der natürlichen Erdoberfläche hinausragen.“

Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 1 Anwesend 20

 

Weiter wird beschlossen, dem modifizierten Antrag der PWG-Fraktion statt zu geben und den § 5 Abs. 3 a) wie folgt zu fassen:

„(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

a)  Tiere mitzuführen, ausgenommen Blindenführhunde sowie Hunde, die nicht gefährlich sind im Sinne der Verordnung vom 10. Juli 1992 über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. Die Hunde sind so zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr oder Belästigung ausgeht. Hunde sind grundsätzlich an geeigneter Leine zu führen. Verunreinigungen durch mitgeführte Hunde sind von der Person, die den Hund führt, umgehend zu beseitigen.

Zunächst mit Probezeit von einem Jahr.“

Abstimmungsergebnis: Ja 4 Nein 16 Anwesend 20

 

Alternativer Beschluss umfasst die Anbringung von Anleinmöglichkeiten außerhalb – keine Erlaubnis innerhalb.

Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 1 Anwesend 20

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt den Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung des Marktes Haag i. OB vom 13.04.2016 als Satzung.

 

Der Entwurf wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und liegt diesem bei.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Anwesend 19

 

Abstimmungsvermerke:

Herr Högenauer war bei Beschlussfassung über den Sammelbeschluss vorübergehend nicht anwesend.