Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt

 

  • in § 6 Abs. 3 Nr. 2 des Entwurfs folgende Alternative 1 oder 2 zu berücksichtigen:

Alternative 1:

 

2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m, gemessen von der der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird.

 

           Abstimmungsergebnis:  Ja 5  Nein 11  Anwesend 16 

 

Alternative 2:

 

2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, die Grundstücksfläche im Innenbereich (§ 34 BauGB).

            Abstimmungsergebnis:  Ja 12  Nein 4  Anwesend 16 

 

 

·         in § 16 des Entwurfs zur Vermeidung von Härten eine Regelung zum Billigkeitserlass aufzunehmen.

 

       Abstimmungsergebnis:     Ja 15  Nein 1  Anwesend 16 

 

Es sollen die Regelungen gem. § 16 Abs. 1 und Abs. 2 des Entwurfes vorgesehen werden.  

 

       Abstimmungsergebnis:     Ja 16  Nein 0  Anwesend 16 

 

Im Übrigen beschließt der Marktgemeinderat unter Berücksichtigung der vorstehenden Entscheidungen den vorliegenden Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Haag i. OB –EBS- als Satzung.

 

Der Entwurf der Satzung liegt der Niederschrift als Anlage bei und wird zu ihrem Bestandteil erklärt.