Sitzung: 13.06.2017 MGR/001/2017
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt
- in § 6 Abs. 3 Nr. 2 des Entwurfs folgende Alternative 1 oder 2 zu
berücksichtigen:
Alternative
1:
2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§
34 BauGB), die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich
die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34
Abs. 4 BauGB ergibt, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von
50 m, gemessen von der der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des
beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung
über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch
die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird.
Abstimmungsergebnis: Ja 5 Nein 11
Anwesend 16
Alternative
2:
2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in
den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenze zwischen
Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt,
die Grundstücksfläche im Innenbereich (§ 34 BauGB).
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 4 Anwesend 16
·
in § 16 des
Entwurfs zur Vermeidung von Härten eine Regelung zum Billigkeitserlass
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 15
Nein 1 Anwesend 16
Es
sollen die Regelungen gem. § 16 Abs. 1 und Abs. 2 des Entwurfes vorgesehen
werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 16
Nein 0 Anwesend 16
Im Übrigen beschließt der
Marktgemeinderat unter Berücksichtigung der vorstehenden Entscheidungen den
vorliegenden Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Haag i. OB
–EBS- als Satzung.
Der Entwurf der Satzung liegt
der Niederschrift als Anlage bei und wird zu ihrem Bestandteil erklärt.